Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma?

Mit der Überlegung, in die Welt der Zeitarbeit einzusteigen, stehen Sie vor etlichen Fragen. Vor allem natürlich, was Ihre persönliche Lebensplanung und Ihre soziale Absicherung betreffen. Stichworte: Erholungszeit und finanzielle Zuverlässigkeit. Denn heute ist eine ausgewogene Work-Life-Balance die beste Versicherung für Freude und Motivation im neuen Job.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anzahl der freien Tage orientiert sich – wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch –an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und reicht von 25 bis zu 30 Tagen.
  • Bei PASIT entfällt diese Wartezeit. Als Mitarbeiter genießen Sie bereits ab dem ersten Arbeitstag den vollen Anspruch von 30 Urlaubstagen.
  • Besondere private Meilensteine wie Hochzeiten oder Geburten werden durch zusätzliche bezahlte Freistellungen unterstützt.

Wie viele Urlaubstage stehen mir während der Zeitarbeit zu?

Wer seine Tätigkeit in einer Zeitarbeitsfirma aufnimmt, startet im Regelfall mit einem Basisanspruch von 25 Urlaubstagen pro Kalenderjahr. Mit zunehmender Erfahrung und Verweildauer im Unternehmen greift hier häufig ein Stufenmodell: Ab dem zweiten oder dritten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhöht sich dieser Anspruch bereits auf 27 Tage. Die höchste Stufe wird ab dem vierten Beschäftigungsjahr erreicht, in dem den Angestellten dann der volle Umfang von 30 Urlaubstagen zusteht.

Neben diesem klassischen Staffelmodell gibt es jedoch auch ein paar wenige attraktive Ausnahmen am Markt. Bestimmte Unternehmen haben sich dazu entschieden, ihren Mitarbeitern direkt mit dem Eintritt in das Arbeitsverhältnis das Maximum an Erholungszeit zu bieten. In diesen Fällen stehen den Beschäftigten, wie bei PASIT, sofort ab dem ersten Tag 30 Tage Urlaub zur Verfügung.

Welche Sonderregelungen gibt es für besondere Lebensereignisse?

Es gibt Momente im Leben, die eine Anwesenheit im privaten Umfeld erfordern und durch den Arbeitgeber wertgeschätzt werden. Deshalb sind auch in der Zeitarbeit Regelungen vorgesehen, die über den regulären Erholungsurlaub hinaus auf die private Lebenssituation der Angestellten Rücksicht nehmen.  So ist beispielsweise festgelegt, dass im Falle einer Eheschließung ein zusätzlicher Tag bezahlte Freistellung gewährt wird.

Ein ähnlicher Anspruch besteht bei freudigen Ereignissen in der Familie, konkret bei der der Geburt Ihres Kindes. Auch für diesen besonderen Anlass wird den Vätern ein Tag zusätzlich freigegeben, ohne dass hierfür das reguläre Urlaubskonto belastet werden muss.

Fazit

Die Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit orientieren sich sowohl an gesetzlichen Standards als auch an betrieblichen Zusatzleistungen. Während sich der Urlaubsanspruch bei vielen Anbietern über die Jahre kontinuierlich bis auf 30 Tage steigert, gibt es auch Unternehmen wie PASIT, die ab dem ersten Tag Ihre 30 Tage Urlaub bieten. Hinzu kommen Sonderurlaubstage für familiäre Ereignisse.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich bei einer Zeitarbeitsfirma_PASIT-Zeitarbeit-München

Zuletzt aktualisiert am 2026-03-18 von Alexander Von Bressensdorf.

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