Wer ist mein Arbeitgeber in der Zeitarbeit?
Der Einstieg in die Zeitarbeit wirft für viele Arbeitnehmer zunächst diese eine große Frage auf: Wer ist in diesem Modell eigentlich mein rechtmäßiger Arbeitgeber?
Da die tägliche Arbeit in einem anderen Unternehmen stattfindet als in jenem, das den Lohn überweist, entsteht hier nicht selten eine gewisse Unsicherheit über die Zuständigkeiten und die richtigen Ansprechpartner. Wir klären hier für sie diese Fragen einmal auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Der rechtlich bindende Arbeitsvertrag wird ausschließlich mit dem Zeitarbeitsunternehmen geschlossen.
- Die eigentliche berufliche Tätigkeit wird direkt in einem Kundenbetrieb vor Ort ausgeübt.
- Alle vertraglichen Themen wie Entlohnung, Urlaubsplanung oder Krankmeldungen liegen in der Verantwortung des Personaldienstleisters.
- Fachliche Anweisungen und die Koordination der täglichen Aufgaben erfolgen durch das Personal im Kundenbetrieb.
- Der Einsatzbetrieb hat keinen rechtlichen Einfluss auf die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags zwischen Mitarbeiter und Zeitarbeitsfirma.
Mit wem schließe ich meinen Arbeitsvertrag ab?
In der Zeitarbeit ist die rechtliche Situation eindeutig geregelt – auch wenn sie sich vom klassischen Modell unterscheidet. Wenn Sie eine Stelle antreten, ist Ihr formaler und rechtlicher Arbeitgeber das Zeitarbeitsunternehmen. In unserem spezifischen Fall die PASIT. Dies bedeutet, dass alle juristischen Verpflichtungen, die aus einem Beschäftigungsverhältnis entstehen, zwischen Ihnen und Ihrem Personaldienstleister bestehen.
Obwohl Sie Ihre Arbeitskraft einem anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, bleibt die PASIT die Instanz, die für Ihre Anstellung bürgt: Sie sind fest bei diesem Dienstleister angestellt, der Sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an verschiedene Kundenbetriebe vermittelt. Missverständnisse entstehen oft, weil der tägliche Weg zur Arbeit nicht in die Büros des Vertragspartners führt – doch die rechtliche Basis Ihres Arbeitsverhältnisses bleibt davon eben unberührt.
Wo findet meine tägliche Arbeit statt?
Sie haben ihr Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister geschlossen, doch die praktische Umsetzung Ihrer Arbeit findet beim sogenannten Kundenbetrieb statt. Sie üben Ihre Tätigkeit also direkt in den Räumlichkeiten und im Arbeitsumfeld des Unternehmens aus, das die Unterstützung durch Zeitarbeitspersonal angefordert hat.
Diese räumliche Trennung zwischen dem Ort des Vertragsschlusses und dem Ort der Arbeitsleistung ist das Kernmerkmal der Zeitarbeit. Als Mitarbeiter sind Sie wiederum voll in die operativen Abläufe des Kundenbetriebs integriert, auch wenn Sie dort nicht direkt angestellt sind. Das Modell hat mehrere große Vorteile; einer davon ist, dass Sie verschiedene Unternehmen und Arbeitsbereiche kennenzulernen können, während Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Zeitarbeitsunternehmen stabil bestehen bleibt.
Wer ist mein Ansprechpartner für Lohn, Urlaub und Personalfragen?
Manchmal herrscht Unklarheit darüber, wer administrativ für Sie zuständig ist. Hier gilt die Faustregel: Alle Themen, die Sie in einem herkömmlichen Arbeitsverhältnis mit Ihrem Chef oder der Personalabteilung besprechen würden, fallen auch in den Aufgabenbereich des Personaldienstleisters (bei uns also: der PASIT).
Dazu gehören die klassischen Themen wie die Auszahlung Ihres Lohns, die Einreichung von Urlaubsanträgen oder die Klärung von Vertragsdetails. Da der Kundenbetrieb nicht Ihr Arbeitgeber ist, hat er auch keine Befugnis, über diese vertraglichen Aspekte zu entscheiden. Wenn Sie also eine Gehaltsabrechnung besprechen möchten oder Ihren Jahresurlaub planen, ist Ihr Ansprechpartner immer Ihr Betreuer beim Zeitarbeitsunternehmen.
Von wem erhalte ich meine täglichen Arbeitsanweisungen?
Obwohl Ihr Vertrag mit dem Personaldienstleister besteht, wäre es unpraktisch, wenn dieser Ihnen die Details Ihrer täglichen Aufgaben vorschreiben würde, während Sie in einem fremden Betrieb arbeiten. Daher gibt es eine funktionale Aufteilung des Weisungsrechts: die konkreten Anweisungen über Ihre Tätigkeit erhalten Sie im Kundenbetrieb.
Die Verantwortlichen im Einsatzbetrieb koordinieren Ihre Arbeit, erklären Ihnen die Abläufe und geben Ihnen die fachlichen Vorgaben, die für die Erledigung Ihrer Aufgaben notwendig sind. Sie arbeiten dort als vollwertiges Team-Mitglied.
Welchen Einfluss hat der Einsatzbetrieb auf meinen Arbeitsvertrag?
Wichtig ist: die operative Zusammenarbeit und die vertragliche Ebene sind strikt voneinander getrennt. Der Kundenbetrieb, in dem Sie tätig sind, hat keinen Einfluss auf Ihren Arbeitsvertrag, den Sie mit dem Personaldienstleister geschlossen haben.
Eventuelle Wünsche oder Änderungen bezüglich Ihrer vertraglichen Konditionen können also nicht eigenmächtig durch den Kundenbetrieb festgelegt werden. Diese strikte Trennung schützt beide Parteien: Sie wissen genau, wer für Ihre Anstellung verantwortlich ist, und der Kundenbetrieb konzentriert sich rein auf die fachliche Zusammenarbeit. Die Stabilität Ihres Arbeitsverhältnisses hängt somit primär von der Vereinbarung mit Ihrem Personaldienstleister ab und nicht von den internen Hierarchien des wechselnden Einsatzortes.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zeitarbeit durch eine klare Trennung von Recht und Praxis definiert wird. Während die PASIT Ihr rechtmäßiger Arbeitgeber ist und alle vertraglichen sowie finanziellen Belange regelt, liegt die fachliche Führung während des Einsatzes beim Kundenbetrieb. Dieses Modell bietet Ihnen die Sicherheit eines festen Ansprechpartners für alle Personalfragen, aber eben auch die Flexibilität und Erfahrung, die die Arbeit in unterschiedlichen Einsatzbetrieben mit sich bringt. Wem diese Rollenverteilung zusagt, der profitiert von den vielen Vorteilen der Zeitarbeit für seine berufliche Entwicklung.
Zuletzt aktualisiert am 2026-07-02 von Alexander Von Bressensdorf.


