Wo bin ich angestellt?
Zeitarbeit: Wer ist hier eigentlich mein tatsächlicher Arbeitgeber? Die Zeitarbeitsfirma, oder das Unternehmen, in dem ich meinen Einsatz habe? Wer zahlt mein Gehalt und an wen wende ich mich, wenn ich etwas zu besprechen habe? In der aktuellen Folge schlüsseln wir auf, wie das Anstellungsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma rechtlich ausgestaltet ist – und welche überraschenden Vorteile dies für Sie bietet.
Das Wichtigste in Kürze
- Direkte Anstellung:
Der Arbeitsvertrag besteht immer direkt mit dem Personaldienstleister / der Zeitarbeitsfirma und nicht mit dem Einsatzbetrieb. - Sicherheit durch GVP-Tarifvertrag:
Alle Personaldienstleister in Deutschland müssen sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen des GVP-Tarifvertrags halten. Hier sind faire Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsgeld und Krankenfortzahlungen genau geregelt. - Wie jeder andere Arbeitsvertrag:
Ein Vertrag in der Zeitarbeit ist gesetzlich jedem anderen Arbeitsvertrag gleichgestellt und entsprechend geschützt. - Besonderer Vorteil bei der PASIT:
Bei der PASIT entfällt sogar die übliche Probezeit. Sie kommen bei uns direkt einen festen Arbeitsvertrag.
Wer ist im Falle der Zeitarbeit eigentlich mein rechtlicher Arbeitgeber?
Selbst wenn Sie morgens zu Ihrem Einsatz in ein anderes Unternehmen fahren, bleibt ihr Arbeitgeber die Zeitarbeitsfirma oder der Personaldienstleister, mit dem Sie einen Arbeitsvertrag haben. Er zahlt Ihren Lohn, kümmert sich um Ihre Anliegen und ist Ihr erster Ansprechpartner bei allen beruflichen Fragen.
Leider wird dies beim Thema Zeitarbeit häufig missverstanden. Deshalb nochmal auf den Punkt: Ihr Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten ist und bleibt die Zeitarbeitsfirma bzw. der Personaldienstleister. Sollten Sie nicht fest übernommen werden und Ihr Einsatz im Unternehmen enden, bleiben Sie bei Ihrem Personaldienstleister weiter unter Vertrag und erhalten Ihren Lohn – und dieser sucht einen neuen Einsatz für Sie.
Wie sicher ist Zeitarbeit?
Immer noch schwirren Gerüchte umher, Zeitarbeit sei ein ausbeuterisches Arbeitsmodell. Das entspricht aber in keiner Weise den Tatsachen. Es handelt sich bei Zeitarbeit nicht um eine „Beschäftigung zweiter Klasse“, sondern um ein vollumfängliches, rechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Pflichten und Rechten, der immer mehr zum Karrierebooster für Talente in allen Branchen wird.
Was Zeitarbeit sicher macht? Vor allem die Bindung an einen gesetzlichen Tarifvertrag macht eine Beschäftigung in der Zeitarbeit sicher. Dieser regelt die meisten Aspekte des Arbeitsverhältnisses bereits im Vorfeld – dazu gehören beispielsweise Entgeltgruppen, Arbeitszeiten und Sonderleistungen. Hier ist klar festgelegt, wie Ihre Arbeitszeiten aussehen, wieviel Urlaubs- und Weihnachtsgeld Ihnen zusteht und wieviel Lohn Sie bekommen – übrigens liegt das Minimum der Löhne im GVP-Tarifvertrag bereits heute über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Warum PASIT Zeitarbeit noch sicherer ist.
Wir machen vieles anders bei PASIT. Und mit Stolz würden wir sagen: auch besser. Ein Aspekt, mit dem wir Ihnen zusätzliche Sicherheit bieten, ist unsere Regelung zur Probezeit. In der Wirtschaft sind heute 6 Monate Probezeit üblich. Doch bei der PASIT haben Sie keine Probezeit. Bei uns starten Sie von Anfang an als vollwertiger Partner in einem voll etablierten Arbeitsverhältnis.
Wie unterscheidet sich der Zeitarbeitsvertrag von einer "normalen" Festanstellung?
Eigentlich gar nicht. Da der Vertrag denselben gesetzlichen Bedingungen unterliegt wie jede andere Anstellung, genießt der Mitarbeiter den vollen Schutz des Arbeitsrechts. Der einzige strukturelle Unterschied liegt in der Art der Erbringung der Arbeitsleistung, die eben beim Kunden des Dienstleisters erfolgt, während die vertragliche Heimat beim Personaldienstleister selbst liegt.
Der GVP-Tarifvertrag und die gesetzliche Gleichstellung stellen sicher, dass Arbeitnehmer in der Zeitarbeit eine solide Basis für ihre berufliche Entwicklung vorfinden.
Fazit
Anstellung bei einem Personaldienstleister ist also ein vollwertiges und rechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis, das durch den GVP-Tarifvertrag rechtlich klare Strukturen bietet. Jeder Personaldienstleister ist dann frei, hier um weitere Vorteile und Benefits aufzustocken. So zahlen wir bei PASIT z.B. höhere Löhne als im Tarifvertrag festgehalten, es gibt bei uns Fahrtzuschüsse und die Probezeit entfällt komplett. Dazu liegen unsere Übernahmequoten in Festanstellung bei den Unternehmen bei über 90%. Suchen Sie sich einen Personaldienstleister, der nicht nur das Vertragliche erfüllt – sondern Ihnen auch zusätzliche Wertschätzung für Ihre Kompetenz bietet.
Zuletzt aktualisiert am 2026-03-09 von Alexander Von Bressensdorf.

