Arbeitnehmerüberlassung München
Von der Produktion bis zur Bilanz.

Denn wir unterstützen überall, wo Sie uns brauchen.

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PASIT Stellenangebote in München

PASIT ist Ihr erster Ansprechpartner in München, wenn es um zuverlässige Arbeitnehmerüberlassung geht. Wir vermitteln verantwortungsbewusste Arbeitnehmer professionell und zügig an Ihr Unternehmen – und zwar diejenigen, die fachlich und persönlich wirklich zu Ihnen passen. Sie brauchen einen kompetenten Partner in Sachen Arbeitnehmerüberlassung in München? Bei uns sind Sie genau richtig. Sie brauchen gutes Personal? Wir kennen die richtigen Fachkräfte. Sprechen Sie uns an.

PASIT – Ihr Partner bei der Arbeitnehmerüberlassung München

Das Interview erfolgreich meistern

Mit PASIT haben Sie jederzeit einen starken und absolut verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Ob kaufmännisches, technisches oder gewerbliches Personal – wir unterstützen Sie schnell und passgenau bei der Besetzung offener Positionen auf Zeit.

Sie suchen kaufmännische Mitarbeiter, zum Bespiel für Rechnungsstellung und Buchung eingegangener Zahlungen? Es soll jemand sein, der zuverlässig Ihre Rechnungen prüft, Eingangsbelege verwaltet, Zahlungssachverhalte klärt und Sie bei controllingrelevanten Fragestellungen unterstützt? Dann sprechen Sie mit uns. Wir sind Ihr kompetenter Partner bei der Arbeitnehmerüberlassung München im Bereich „Kaufmännisches Personal“.

Benötigen Sie technisches Fachpersonal? Ihre zukünftigen Mitarbeiter sollen fit sein bei all Ihren organisatorisch-wirtschaftlichen Fragestellungen im technischen Bereich der Planung, Entwicklung, Produktion, Wartung und Reparatur von Geräten und Anlagen? Dann suchen Sie nicht weiter. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei der Arbeitnehmerüberlassung München im Bereich „Technisches Personal“.

Fehlt es Ihrer Firma an gewerblichem Personal? Vom Facharbeiter bis zum Helfer haben können wir weiterhelfen. Ob Feinmechaniker, Elektriker oder Lagerhelfer: Sprechen Sie mit uns, welchen Fachpersonalmangel Sie derzeit haben. Als Experte für Arbeitnehmerüberlassung in München finden wir eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt.

PASIT- Faire Regelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung München

Arbeitnehmerüberlassungen können schnell ins Geld gehen für Ihre Firma. Nicht mit uns. Wir arbeiten fair mit Ihnen zusammen, denn eine langjährige Partnerschaft liegt uns am Herzen. Dabei ist uns und sicherlich auch Ihnen enorm wichtig, dass PASIT seit vielen Jahren einen beeindruckenden Ruf als 100 % sozialkompetenter Arbeitgeber genießt. Als Experte für Arbeitnehmerüberlassung in München haben wir langjährige Erfahrung, von der auch Ihr Unternehmen profitieren wird.

Sie sparen kosten- und zeitaufwändigen Rekrutierungsaufwand und bezahlen nur die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden. Urlaub, Krankheit oder Feiertage werden komplett von uns übernommen. Des Weiteren tragen wir für unsere PASIT-Mitarbeiter sämtliche weiteren Arbeitgeberpflichten und -risiken.

Wir garantieren unseren Mitarbeitern sämtliche Leistungen und Services eines überdurchschnittlich mitarbeiterorientierten Arbeitgebers. Klingt fair? Finden wir auch. Und deshalb macht eine Zusammenarbeit mit PASIT Sinn. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.

Was in einen Vertrag bei der Arbeitnehmerüberlassung München gehört

Wissen Sie genau, was ein Vertrag zur Arbeitnehmerüberlassung München beinhalten muss, damit er den gesetzlichen Auflagen entspricht? Wir sind die Experten in München und stehen Ihnen selbstverständlich auch hier mit Rat und Tat zur Seite. Nicht nur Name und Anschrift von PASIT mit dem Hinweis auf die Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung gehören in den Vertrag. Auch Name, Sozialversicherungsnummer, die genaue Tätigkeit, Qualifikation und der Einsatzort des Leiharbeitnehmers müssen in den Vertrag aufgenommen werden.

Sie haben weitere Fragen zu vertraglichen Regelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung? Kein Problem. Dafür sind wir da und beraten Sie gern.

Kosten für die Arbeitnehmerüberlassung

Ihr neue/r MitarbeiterIn und Sie werden sich über die Zeit kennenlernen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, denjenigen zu übernehmen, zahlen Sie eine Übernahmeprovision. Sie reduziert sich jedoch um jeweils 10% pro vollständigen Kalendermonat, in dem der/die MitarbeiterIn ununterbrochen bei Ihnen überlassen war. Insofern kann es sein, dass bereits nach 10 Monaten eine kostenfreie Übernahme möglich ist.

Sprechen Sie gern mit uns über die zahlreichen Möglichkeiten einer Arbeitnehmerüberlassung in München.

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Überprüfen Sie PASIT.

Im August 2019 haben wir eine Kundenbefragung durchgeführt und sehr gute Ergebnisse erzielt. 98,5% aller PASIT-Kunden empfehlen uns gerne weiter. Das freut uns natürlich sehr und auch Sie können sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit PASIT in der Arbeitnehmerüberlassung München verlassen.

Ausführliche Informationen zu unserer Kundenbefragung finden Sie hier: Kundenbefragung 2019

Verschaffen Sie sich außerdem gern einen Überblick darüber, welche Firmen bereits mit uns zusammenarbeiten. Von der Allianz über Rewe bis hin zu ProSiebenSat.1 – wir kennen die Münchner Anforderungen. Vertrauen auch Sie auf Ihren verlässlichen und starken, inhabergeführten Rekrutierungspartner bei der Arbeitnehmerüberlassung München. Auf PASIT.

Referenzen

Kontaktieren Sie uns bei Personalbedarf jetzt und überzeugen Sie sich von unserem erstklassigen Service.

Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Im deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird die Überlassung von Arbeitnehmern geregelt und zwar, sofern sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit stattfindet. War es bis zum 30.11.2011 noch auf gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung beschränkt und diente hauptsächlich dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmer, verfolgt es heute arbeitsmarktpolitische Ziele.

1960 hatte Günter Bindan in Bremen das erste deutsche Zeitarbeitsunternehmen gegründet. Zur Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes 1972 gab es noch eine Befristung der Überlassungsdauer von 3 Monaten. Das hat sich geändert. Heute können wir Ihnen Arbeitnehmer bis zu einer Überlassungsdauer von 18 Monaten vermitteln.

Top-Referenzen - Das sagen Kunden über PASIT!

„PASIT ist für uns ein vertrauter und zuver­lässiger Partner in Sachen Personal, der stets die best­mögliche Lösung findet.“

Peter Dittrich
Leiter Lager / Versand
NEW LIFT Steuerungsbau GmbH

„Selbst anspruchsvolle Stellen wurden von PASIT bisher immer perfekt besetzt. Auch wenn es einmal schnell gehen muss!“

Cristiano Corrias
Depotleitung Süd
Euro Pool System International GmbH

„Die Firma PASIT reagiert schnell und zuverlässig auf unseren Bedarf an Leasing­personal. Das zur Verfügung gestellte Personal hat eine sehr gute Arbeitsmoral und -leistung. Die PASIT-Mitarbeiter integrieren sich hervorragend in das bestehende Team.“

Tino Kirsch-Pfeffer
Schichtleiter
METRO LOGISTICS Germany GmbH

"PASIT steht für Verlässlichkeit: Viele Personal­dienstleister versprechen es – PASIT hält es! Egal ob Zeitarbeit oder Großprojekte."

Christine Rachinger
Human Resources Director
Allianz Global Assistance

35 Jahre PASIT

Häufige Fragen zum Thema Arbeitnehmerüberlassung

Was bedeutet Arbeitnehmerüberlassung eigentlich?

Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber an einen Dritten gegen eine Entgeltzahlung für einen bestimmten Zeitraum überlassen wird. Der Dritte wird dabei zum Entleiher und der Arbeitgeber zum Verleiher. Die Arbeitnehmerüberlassung oder auch Zeitarbeit gibt es bereits seit 1960 und somit seit über 60 Jahren in Deutschland.

Für welche Zeitdauer ist Arbeitnehmerüberlassung möglich?

Seit der im Oktober 2018 in Kraft getretenen AÜG-Reform ist die Höchstüberlassungsdauer einer Arbeitnehmerüberlassung auf maximal 18 Monate beschränkt. Wird also der Leiharbeitnehmer 18 Monate durchgängig bei demselben Entleiher beschäftigt, ist eine Weiterbeschäftigung in diesem Unternehmen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr möglich. Auch hier gibt es Ausnahmen, zum Beispiel bei bestimmten tarifgebundenen Unternehmen.

Welche Vorteile habe ich als Unternehmen mit einer Arbeitnehmerüberlassung in München?

Arbeitnehmerüberlassung hat viele Vorteile für Ihr Unternehmen: Als Erstes vermeiden Sie sämtliche zeit- und kostenintensive Aufwendungen rund um die Personalsuche. In der Folge können Sie Ihre Personalkosten perfekt kalkulieren in Verbindung mit minimalem Risiko bei der Beschäftigung eines Leiharbeitnehmers, denn Sie zahlen nur die vereinbarten Stundenverrechnungssätze für die tatsächlich geleistete Arbeit. Es wird ausschließlich nur die Arbeit in Rechnung gestellt, die auch erbracht wurde. Kosten für Urlaub, Krankheit sowie Sonn- und Feiertage gibt es keine.

Werde ich von PASIT bzgl. der Personalplanung rund um die Arbeitnehmerüberlassung beraten?

Bei PASIT erhalten Sie eine umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung. Mit aktuellstem Experten-Know-how, persönlicher Betreuung sowie sehr viel Erfahrung unterstützen wir Sie gerne von der Definition der konkreten Anforderungen an den neuen Kollegen bis hin zur Einarbeitung.

Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Bei einer Arbeitnehmerüberlassung sind die Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes strikt zu beachten: Ein Leiharbeitnehmer darf nur auf der Grundlage eines schriftlichen Arbeitsvertrages zwischen ihm und dem Verleiher tätig werden. Zwischen dem verleihenden Unternehmen und dem Entleiher muss ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen sein. Auch dieser Vertrag muss stets in Schriftform vorliegen und darf die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht überschreiten.

Welche Vorgaben müssen immer erfüllt sein?

Möchte man als Unternehmen Arbeitskräfte verleihen, ist die Überlassungserlaubnis nach § 1 AÜG durch die Arbeitsagentur zwingend vorgeschrieben. Hierzu ist die jeweils zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Neben vielen weiteren Vorschriften des APG ist zwingend vorgeschrieben, die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für das gleiche Unternehmen keinesfalls zu überschreiten. Zudem gilt bei Tariffreiheit das Gleichstellungsgebot des Leiharbeitnehmers, d.h. dass der Verleiher dem Arbeitnehmer im Wesentlichen die gleichen Arbeitsbedingungen sowie Arbeitsentgelt gewährleisten muss, wie es ein Arbeitnehmer des Entleihers erhält.